Menschenrechte und Geschäftsethik

Vorbemerkung

Als global handelndes Unternehmen bekennt sich die Schnellecke Gruppe zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Unser Selbstverständnis ist von dem Gedanken geprägt, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange möglich ist. Die Achtung der Menschenrechte ist dabei für uns ein grundlegender Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung. Wir verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte um. Unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse beruhen auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen:

  • Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
  • Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Diese Erwartungen sind in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben und bilden die Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Erklärung

Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte verursachen können. Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf die Menschenrechtsthemen, die wir durch eine Risikoanalyse als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert haben. In diesen Themenfeldern sehen wir die größten Risiken nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten und in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen:

  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (hierzu zählt auch die systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen)
  • Diskriminierung in jeglicher Form (z.B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
  • Umweltschädigungen

In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen folgende Personengruppen für uns im Fokus:

  • eigene Mitarbeiter*innen an nationalen und internationalen Standorten inklusive Auszubildender
  • Mitarbeiter*innen von Geschäftspartnern und Joint-Venture-Partnern
  • Personengruppen in unserer direkten und indirekten Lieferkette

Innerhalb dieser Personengruppen haben wir Personen identifiziert, die einem höheren Risiko nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen unterliegen. Zu den besonders gefährdeten Personengruppen zählen wir:

  • Frauen
  • Kinder
  • kranke Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • Gruppen in schwach/nicht reguliertem Umfeld
  • ethnische/religiöse Minderheiten
  • lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen

 

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt. Für die Achtung der Menschenrechte haben wir daher menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert.

 

Risikoanalyse

Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht, potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu kennen. Daher ermitteln und bewerten wir mithilfe eines etablierten Managementprozesses die relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit sowie unsere direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen. Dazu zählt die Analyse sowohl menschenrechtlicher Risiken als auch von Auswirkungen durch die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Unser unternehmensweites Risiko- und Lieferantenmanagement haben wir zu diesem Zweck systematisch um Menschenrechtsthemen ergänzt. In unserem Managementprozess berücksichtigen wir auch menschenrechtliche Kritik von Dritten und gemeldete Vorfälle. Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert. Dazu beziehen wir in- und externes menschenrechtliches Expert*innenwissen, Geschäftspartner sowie ausgewählte Stakeholder, darunter auch Vertreter*innen tatsächlich oder potenziell betroffener Gruppen, ein. Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Produktverantwortung und -entwicklung sowie Fusionen und Übernahmen ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Die Geschäftsleitung diskutiert regelmäßig über menschenrechtliche Zielkonflikte und einschlägige Erkenntnisse aus unseren menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen. Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen.

 

Maßnahmen

Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Ziel ist es, die (potenziell) Betroffenen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf sie zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Dafür haben wir standardisierte Prozesse etabliert. Außerhalb unseres Unternehmens verpflichten wir unsere direkten Geschäftspartner in der Lieferkette vertraglich, die im jeweiligen Land geltenden Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten, die Menschenrechte zu achten und gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern menschenrechtsbezogene Risiken angemessen zu adressieren.

 

Wirksamkeitskontrolle

Wir überprüfen mindestens jährlich sowie anlassbezogen, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen sind, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten und abzumildern. Zudem prüfen wir, ob unsere Vorgaben eingehalten werden. Innerhalb unseres Unternehmens führen wir darüber hinaus risikobasierte Audits durch und gehen allen Hinweisen über potenzielle Menschenrechtsverletzungen nach. In unserer Wertschöpfungskette prüfen wir die Effektivität von Maßnahmen, indem wir die Ergebnisse unserer kontinuierlichen Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen mithilfe unseres Lieferantenmanagements beobachten. Zudem behalten wir uns das Recht vor, bei unseren direkten Lieferanten risikobasierte Audits, z.B. in Form von Unterlagenprüfungen, Online-Assessments und Vor-Ort-Überprüfungen, durchführen zu können.

 

Beschwerdemechanismus

Wir begegnen jeder Form von Menschenrechtsverletzungen. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir haben ein betriebliches Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist. Wir betreiben ein Hinweisgebersystem, das internen und externen Interessengruppen sowie allen potenziell Betroffenen weltweit einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte zu melden. Zugangsmöglichkeiten zum Hinweisgebersystem werden proaktiv und in angemessener Sprache an diese Gruppen kommuniziert. Meldungen können auch anonym erfolgen. Alle gemeldeten Hinweise über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen eines für transparenten Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeber*innen wird eingehalten. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgeber*innen im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

 

Abhilfemaßnahmen

Für den Fall, dass wir als Unternehmen direkt die Verletzung von Menschenrechten verursacht haben, wirken wir schnell darauf hin, die verursachenden Geschäftsaktivitäten zu unterbinden oder menschenrechtskonform zu gestalten. Bei Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, das mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist, werden entsprechende Sanktionen eingeleitet. Für den Fall, dass wir durch unsere Geschäftsaktivitäten zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder mit diesen indirekt in Verbindung stehen, bemühen wir uns, zu einer angemessenen Beseitigung. Liegt uns ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in unserem Unternehmen oder entlang unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vor, gehen wir diesem sorgfältig und konsequent nach. Wir verpflichten unsere Geschäftspartner, uns bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Geschäftspartnern angemessene Reaktionsmöglichkeiten von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.

 

Berichterstattung

In unserem Nachhaltigkeitsbericht informieren wir die Öffentlichkeit über unsere menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen sowie Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit. Dazu berichten wir über wesentliche von uns identifizierte menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und beschreiben unsere umgesetzten Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

 

Verantwortlichkeiten

Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Die Geschäftsführung erhält hierzu eine regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung über menschenrechtsrelevante Ergebnisse unserer kontinuierlichen Risikoanalyse, Hinweise aus unseren Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit unserer Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen.

 

Schulungen

Um alle unsere Mitarbeiter*innen zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und in den relevanten Geschäftsbereichen die nötigen Fachkenntnisse für die effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln, führen wir zukünftig innerhalb unseres Unternehmens regelmäßige, verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Schulungen durch.

 

 

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